EU-Dienstleistungsrichtlinie

Informationen zur Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie

Ziel der Richtlinie ist es, den grenzüberschreitenden Handel mit Dienstleistungen zu fördern, bestehende Hindernisse abzubauen und damit zur Verwirklichung des einheitlichen, europäischen Binnenmarktes beizutragen. Nach der Richtlinie soll die Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten künftig deutlich leichter werden.
Für ausländische und auch inländische Dienstleister besteht die Möglichkeit, sich aus der Ferne über alle behördlichen Sachverhalte zu behördlichen Dienstleistungen zu informieren sowie elektronisch zu beantragen.
Die Dienstleister können sich entweder an den Einheitlichen Ansprechpartner an der Landesdirektion Leipzig oder an die zuständige Kommune wenden. Der Einheitliche Ansprechpartner unterstützt die Dienstleister bei allen notwendigen Verfahrensmodalitäten.
Seit 2010 stehen ausgewählte Dienstleistungen zur vollständigen elektronischen Antragstellung entsprechend der EU-Dienstleistungsrichtlinie zur Verfügung. 
Die Anträge erfordern die elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um ein Verfahren, die einer eigenhändigen Unterschrift bedürfen. Diese Anträge sind mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß § 2 Nr. 3 Signaturgesetz zu versehen.
Anträge dieser Art können an die Stadt Lunzenau ausschließlich über die E-Mail-Adresse:

verwaltung(at)lunzenau.de

übermittelt werden.


Lokaler Ansprechpartner der Stadt Lunzenau:

Stadtverwaltung Lunzenau
Hauptamt
Karl-Marx-Straße 1
09328 Lunzenau
Telefon: 037383/8520
Fax:      037383/852-20
E-Mail:  verwaltung(at)lunzenau.de