Werte Hinterbliebene,gern bieten wir Ihnen die Möglichkeit, den Tod Ihres/Ihrer Angehörigen in unserem Amtsblatt öffentlich bekanntzumachen. Dies erfolgt unter der Rubrik "Standesamtliche Nachrichten" und ist nicht gleichzusetzen mit einer Trauerannonce. Wir veröffentlichen nur den Name, das Sterbedatum und den letzten Wohnort des/der Verstorbenen.Dazu benötigen wir Ihr Einverständnis.Mit dieser Erklärung willigen Sie in die Veröffentlichung der Daten Ihres/Ihrer Verstorbenen in den "Lunzenauer Nachrichten" und damit auch auf der Homepage ein.
Allgemeine Informationen zum Datenschutz und Widerrufshinweise finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
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