Für eine Gewerbeabmeldung nach § 14 oder 55c Gewerbeordnung (GewO) entstehen Gebühren gemäß Sächsischem Kostenverzeichnis. Diese werden am Ende der Erfassung mittels erteilter Einzugsermächtigung erhoben und betragen je nach Grund der Anzeige:
Bitte die nachfolgenden Felder vollständig und gut lesbar ausfüllen sowie die zutreffenden Kästchen ankreuzen. Bei Personengesellschaften (z.B. OHG) ist für jeden geschäftsführenden Gesellschafter ein eigener Vordruck auszufüllen. Bei juristischen Personen sind die Angaben zum gesetzlichen Vertreter einzutragen (bei inländischer AG wird auf diese Angaben verzichtet). Bei weiteren gesetzlichen Vertretern sind die Angaben auf Beiblättern zu machen
Gewerbe-Abmeldung nach § 14 oder § 55c der Gewerbeordnung
Zahl der geschäftsführenden Gesellschafter / gesetzlichen Vertreter*
Anschriften (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
Betriebsstätte
Hauptniederlassung
Frühere Betriebstätte
Künftige Betriebsstätte
Weitere Angaben
Zahl der bei Geschäftsaufgabe/ -übergabe tätigen Personen
Vollzeit (ohne Inhaber)
Teilzeit (ohne Inhaber)
Hinweis: Eine Wiederaufnahme der abgemeldeten Tätigkeit ist erneut anzeigepflichtig.
Allgemeine Informationen zum Datenschutz und Widerrufshinweise finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
Bitte achten Sie darauf, dass alle Angaben vollständig und alle erforderlichen Dokumente hochgeladen sind!
Füllen Sie bitte anschließend das unten verlinkte Formular zur Erteilung einer Einzugsermächtigung aus und vermerken Sie als Zahlungsart "Einmalige Zahlung", sodass die entsprechende Gebühr abgebucht werden kann. Senden Sie das ausgefüllte Formular per Mail an die zuständige Ansprechpartnerin Frau Bergert oder laden Sie die Datei in der Antragstellung mit hoch.
*) Pflichtfelder
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