Eine Gebühr in Höhe von 20,00 € fällt an.
Für die Durchführung einer Veranstaltung entstehen Gebühren gemäß Sächsischem Kostenverzeichnis. Nach erfolgreicher Antragstellung wird Ihnen hierfür ein Kostenbescheid übersandt.
Anzahl*
Fluchtwege werden freigehalten! Zufahrt für Rettungsfahrzeuge (mindestens 3,50 m) ist stets gegeben.
Für die Veranstaltung stehen ____ Parkplätze (Anzahl) zur Verfügung. Die Parkplätze und der Weg dorthin sind ausreichend beleuchtet.*
Allgemeine Informationen zum Datenschutz und Widerrufshinweise finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
Grundbetrag: 2000 20,00 EUR inkl. MwSt.
ausgewählte Optionen: 0,00 EUR inkl. MwSt.
Gesamtbetrag (zu zahlender Betrag): 20,00 EUR EUR
Zusätzliche Hinweise:- Personaleinteilung, genaue Aufgabenverteilung und Einweisung beachten.- Keine legalen und illegalen Suchtmittel für die Verantwortlichen!- Preisangabe und Kennzeichnung, alkoholfreie Getränke billiger verkaufen!- Am Ausschank geeignete und erfahrenes Personal einsetzen!- Thekenpersonal sollte selbst entsprechende Alter haben!- Security-Einsatz bis zum Schluss, d. h. bis alle Gäste das Fest/die Veranstaltung verlassen haben.- Veranstaltungen mit Musikdarbietungen sind, wenn sie öffentlich sind, bei der GEMA anzumelden!- Kein Alkohol an erkennbar Betrunkene! Kein Zutritt für Betrunkene!- Erreichbarkeit sämtlicher Ansprechpartner bereithalten (Veranstalter, Ordner, Security, Polizei,Feuerwehr Rettungsdienst, Stadt, etc.
*) Pflichtfelder
Alle Veranstaltungen zeigen