Für die Eheschließung sind verschiedene Unterlagen vorzulegen. Welche Unterlagen notwendig sind, hängt vom Einzelfall ab. Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass sind grundsätzlich vorzulegen.
Weiterhin benötigen Sie,
wenn Sie noch nicht verheiratet waren:
- eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes);
- erweiterte Meldebescheinigung (erhältlich im Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes)
wenn Sie bereits verheiratet waren, zusätzlich:
- die Eheurkunde der letzten Ehe
- den Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe
(rechtskräftiges Scheidungsurteil oder die Sterbeurkunde
des verstorbenen Partners);
wenn Sie bereits gemeinsame Kinder haben:
- die Geburtsurkunde der Kinder
und ggf. die Vaterschaftsanerkennung.
Sollte ein Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, im Ausland geboren oder geschieden worden sein oder die Eheschließung soll im Ausland stattfinden, so ist vorab eine persönliche Beratung im Standesamt erforderlich!
Wenn Sie alle Unterlagen vollständig und im Original zusammengetragen haben, können Sie diese bei uns im Standesamt abgeben. Wir vereinbaren dann mit Ihnen einen Termin zur Absprache Ihrer Trauung, zu dem beide Partner anwesend sein sollten! In Ausnahmefällen ist es möglich, mittels einer "Vollmacht" einen Partner zur Anmeldung der Eheschließung zu bevollmächtigen.
Diese finden Sie am Ende der Seite zum Download.