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Fundbüro
Allgemeine Informationen
Sie haben etwas verloren oder gefunden? Dann wenden Sie sich bitte persönlich oder telefonisch an das Fundbüro der Stadt Lunzenau.
Das Fundbüro nimmt Fundsachen entgegen und gibt sie dem Eigentümer oder dem Erwerbsberechtigten zurück.
Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat unverzüglich Anzeige zu machen. Der Finder muss die Fundanzeige an das zuständige Fundbüro richten, wenn er den Empfangsberechtigten nicht kennt. Die Anzeigepflicht entfällt, wenn die Sache nicht mehr als 10,00 € wert ist.
Fundsachen werden auf Grund gesetzlicher Regelung sechs Monate aufbewahrt.
Welche Gebühren fallen an?
Bei der Abholung einer Fundsache durch den Berechtigten ist eine Verwaltungsgebühr zu entrichten, abhängig vom Wert der Sache, jedoch mind. 5,00 €.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
- Nachweis über Eigentum
- Vollmacht (Nur erforderlich, wenn die Fundsache durch einen Bevollmächtigten abgeholt werden soll)