Für die Durchführung einer privaten Feier entstehen Gebühren i.H.v. 10,00 EUR gemäß Sächsischem Kostenverzeichnis. Nach erfolgreicher Antragstellung wird Ihnen hierfür ein Kostenbescheid übersandt.
Bitte beantragen Sie beim zuständigen Gewerbeamt ein vorübergehendes Gaststättengewerbe aus besonderem Anlass nach § 2 Abs. 2 SächsGastG
Bitte holen Sie die Zustimmung des Eigentümers ein und legen diese der Stadt Lunzenau vor
Allgemeine Informationen zum Datenschutz und Widerrufshinweise finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
Grundbetrag: 1000 10,00 EUR inkl. MwSt.
ausgewählte Optionen: 0,00 EUR inkl. MwSt.
Gesamtbetrag (zu zahlender Betrag): 10,00 EUR EUR
*) Pflichtfelder
Alle Veranstaltungen zeigen