Bürgerpolizistin

Polizeihauptmeisterin Frau Standke-Ulbricht
Schloßstraße 5
09322 Penig


037381/9298-0
037381/9298-18
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Änderung der Sprechzeiten aufgrund von Baumaßnahmen
Der Polizeistandort Penig wird aufgrund von Baumaßnahmen ab dem 27. März 2023 nicht besetzt sein. Die Bürgerpolizisten sind weiterhin über das Polizeirevier Rochlitz (03737/7890) erreichbar. Bürgersprechstunden finden während der Baumaßnahmen wie folgt statt:

 

Rathaus Lunzenau (Bürgersaal) dienstags 13.00 bis 14.00 Uhr
Rathaus Penig montags 10.00 bis 11.00 Uhr
Rathaus Wechselburg dienstags 09.00 bis 10.00 Uhr


(Entfällt während der Baumaßnahmen
Der Polizeistandort Penig ist von Montag bis Freitag besetzt. Die Zuständigkeit erstreckt sich auch auf die Stadt Lunzenau und die dazugehörigen Ortsteile.
Jeden ersten Dienstag im Monat findet von 14.00 bis 15.00 Uhr eine Bürgersprechstunde am Standort Penig, Schloßstraße 5 statt. Außerhalb dieser Sprechzeit können Sie mit der Bürgerpolizistin telefonisch einen Termin vereinbaren.)

Bei Nichtbesetzung des Standortes werden die Bürger durch Rufumleitung bzw. Wechselsprechanlage mit dem zuständigen Polizeirevier verbunden.

Zu den Aufgaben des Bürgerpolizisten gehört u. a.:

  • regelmäßige Kontrollen im Stadtgebiet
  • Aufnahme von Anzeigen
  • Verhinderung und Aufklärung von Straftaten
  • Prävention
  • Übermittlung von festgestellten Mängeln an die zuständigen Stellen und Einrichtungen
  • Kontaktaufnahme und -pflege mit Bürgern, Bürgergruppen, Vereinen, staatlichen, privaten und kirchlichen Einrichtungen


Unter nachfolgendem Link erreichen Sie die Onlinewache der Sächsischen Polizei:

https://www.polizei.sachsen.de/onlinewache/onlinewache.aspx 


Aktuelle Meldung - Die Polizei warnt
Vorsicht vor Internetdiensten, die sich als Gratisangebote tarnen und dann als kostenpflichtig entpuppen. Die Angebote reichen von vermeintlich kostenfreien Bildern über SMS-Dienste bis hin zu Downloads von Gedichten und Witzen. Deshalb sollten diese vor dem Herunterladen oder einer geforderten Registrierung genauestens geprüft werden. Wichtig dabei ist das Lesen der sogenannten AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen).
In Deutschland müssen Anbieter von Internetseiten mögliche Bezahldienste mit einem deutlichen Button kennzeichnen. Bei einem Abonnement müssen der Preis und die Mindestlaufzeit genannt werden. Bei ausländischen Servern kann die Rechtslage anders sein. Wer trotzdem auf solch ein Angebot reingefallen ist, kann gegen eine unberechtigte Forderung Widerspruch einlegen. Musterschreiben dazu sind im Internet auf den Seiten der Verbraucherzentralen veröffentlicht. Bei Erhalt von Mahnungen und Drohungen durch Inkassobüros, sollte man sich nicht aus der Ruhe bringen lassen und wenn erforderlich einen Rechtsbeistand suchen. Zahlen Sie nicht voreilig, ziehen Sie Verwandte oder Bekannte zu Rate und prüfen die Forderungen genau! Mehr dazu findet sich auch unter www.polizei-beratung.de unter dem Thema "Abofallen".